Impressum

Dies ist die offizielle Internetpräsenz der Stadt Schwaigern. Die Stadt Schwaigern ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeisterin Sabine Rotermund.

Stadt Schwaigern
Marktstraße 2
74193 Schwaigern
Telefon: 07138 210
Telefax: 07138 2114
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Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn.

Vertretungsberechtigte im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) und inhaltlich Verantwortliche nach § 55 Absatz 2 des TMG ist Bürgermeisterin Sabine Rotermund, die Sie unter der o.g. Anschrift erreichen.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommisson stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Urheberrecht, Haftungssausschluss

Urheberrecht, Haftungsausschluss

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Digitale Signatur

Gemäß § 3a LVwVfG und dem EAnpG erklärt die Stadt hiermit ausdrücklich, dass digital signierte Mails von der Stadt Schwaigern nicht angenommen werden.

Haftungsklausel für die Ehrenamtsbörse der Stadt Schwaigern

Diese Ehrenamtsbörse ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Schwaigern. Die Freigabe und Freischaltung von Eintragungen erfolgt nach deren Überprüfung durch die Stadt Schwaigern. Hierbei lässt sie sich vom Sinn und Zweck der Ehrenamtsbörse leiten. Die Stadt Schwaigern übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Angebots bzw. des Gesuchs in die Ehrenamtsbörse. Die Stadt Schwaigern behält sich vor, ohne gesonderte Ankündigung Einträge zu entfernen, die bereits freigeschaltet wurden, aber nicht mehr dem Sinn und Zweck der Ehrenamtsbörse entsprechen. Haftung Die Stadt Schwaigern übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Verfügbarkeit, Aktualität, inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Rahmen der Ehrenamtsbörse von den Nutzern bereit gestellten Einträge. 

Der / die Eintragende haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Ehrenamtsbörse Dritten oder der Stadt Schwaigern entstehenden und von dem/der Eintragenden oder seinem/seiner Erfüllungsgehilfen/in verursachten Schäden. Der/die Eintragende stellt soweit die Stadt Schwaigern von Ansprüchen Dritter frei. Haftungsansprüche gegen die Stadt Schwaigern, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder infolge der Nutzung der in der Ehrenamtsbörse dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Verweise und Links Eine Haftung für eventuelle Datenschutz- und sonstige Rechtsverletzungen in andern Angeboten, auf die wir einen Link gesetzt haben, übernehmen wir nicht. Die Stadt Schwaigern erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat die Stadt Schwaigern keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden.

Bildnachweis

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Bedingungen für die Durchführung von Stadtführungen

Die Schwaigerner Stadtverwaltung vermittelt Stadtführungen an Einzelgäste und Gruppen. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Kunden einerseits und der Stadtführerin andererseits.

Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn einzuhalten. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette vereinbarte Honorar fällig.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, wird der Preis unmittelbar nach der Führung direkt und in bar an die Stadtführerin ausbezahlt. - Wird eine bestellte Stadtführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 48 Stunden vorher eine Stornierung erfolgt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises berechnet.

In Fällen, in denen die Stadtführerin ein fertiges Rahmenprogramm ausgearbeitet hat und es erfolgt eine Absage, wird eine Pauschale in Höhe von 30 EUR fällig.

Wünscht der Kunde während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch die Stadtführerin, so hat die Stadtführerin das Recht, ein entsprechend höheres Honorar zu fordern. Gleiches gilt, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird.

Programmierung, Umsetzung