Gewerbeanmeldung, -ummeldung

Es stehen für Sie folgende Formulare bereit:

Formular Gewerbeanmeldung_für Sie zum Ausdruck

Formular Gewerbeummeldung_ für Sie zum Ausdruck

Formulare gut leserlich ausfüllen, unterschreiben und mit der Kopie Ihres Ausweises abgeben im Rathaus Schwaigern, Bürgerbüro oder einwerfen in den Briefkasten.

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Außerdem bietet die Stadt Schwaigern zur Gewerbeanmeldung und -ummeldung den elektronischen Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige an. Um diese Funktion zu nutzen, bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des E-Bürgerdienstes. Sie erhalten an Ihre angegebene E-Mail-Adresse einen Aktivierungscode und legitimieren sich damit als tatsächlich eingetragener Nutzer. Formulare, die Sie am Bildschirm ausfüllen und die dann direkt an uns übermittelt werden, werden über eine sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Damit ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir zu der elektronischen Übersendung jedoch noch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift (bei juristischen Personen die der gesetzlichen Vertreter). Drucken Sie daher das ausgefüllte Formular bitte aus und senden Sie es unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Schwaigern
Bürgerbüro
Marktstraße 2
74193 Schwaigern

Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeanmeldung, -ummeldung noch vorgelegt werden:

  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und ggf. des Aufenthaltstitels

Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Schwaigern im Original vorlegen.
Nach Eingang der unterschriebenen Gewerbeanzeige bei der Stadtverwaltung, wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Angaben die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail unter gewerbeanzeige@schwaigern.de oder telefonisch unter Tel. 07138 2129.

Gebühren: 14,00 €

Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen das unterschriebene Formular zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige wieder gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Anzeigevorgang wäre von Ihnen zu wiederholen.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

Telefon: 07138 2129
Telefax: 07138 2114
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:00 Uhr