Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb einer Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren verkauft, Bestellungen aufnimmt oder sonstige Leistungen anbietet oder als Schausteller tätig ist.
 

Zuständigkeiten
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.