Bauliche Anlagen im Außenbereich
Gerätehütten, Gartenhäuser und Co.: erst informieren, dann bauen.
Bauen im Außenbereich - d. h. im Anschluss an das letzte Haus der Bebauung – ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind die so genannten Geschirrhütten zur Unterbringung von Geräten. Aber auch das nur mit strengen Auflagen – sie dürfen weder zu groß sein, noch die Gegend verschandeln. Das gleiche gilt für die Errichtung von Zäunen. Ausnahmen gibt es nur für landwirtschaftliche Betriebe.
Grundsätzlich gilt: Eingriffe in die Natur müssen vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden! Wo dies nicht möglich ist, muss für Ausgleich gesorgt werden.
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