Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte für die Stadt Schwaigern

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, bei bebauten Grundstücken flächendeckend und bei unbebauten Grundstücken zumindest für erschließungspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln.

Die Bodenrichtwertkarten erhalten Sie vom Gutachterausschuss.

(Zwischen der Stadt Eppingen und den Städten und Gemeinden Brackenheim, Cleebronn, Gemmingen, Güglingen, Ittlingen, Kirchardt, Leingarten, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen, Schwaigern und Zaberfeld wurde am 28.05.2019 die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit gemeinsamem Gutachterausschuss beschlossen. Geschäftsstelle: Große Kreisstadt Eppingen.)

Ansprechpartner

Bauamt
Zimmer: 3.01 (Dachgeschoss, Altbau)

Telefon: 07138 2161
Fax: 07138 2119
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