Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform, und es ist eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig. Maßgebend für die Neubewertung sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022.

Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer und Eigentümerinnen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer sogenannten „Feststellungserklärung“.

Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Besitzen Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beziehungsweise einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke, erhalten Sie im Oktober 2022 für die Erklärungsabgabe ein separates Schreiben mit gesonderter Abgabefrist. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch erst nach Erhalt des Schreibens die Erklärung abzugeben.

Die Einreichung Ihrer Feststellungserklärung soll elektronisch beim zuständigen Finanzamt über „Mein ELSTER“ erfolgen.

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://kontakt.fv-bwl.de.

Sollten Sie für Ihre Feststellungserklärung einen Grundbuchauszug benötigen, wenden Sie sich bitte an die Grundbucheinsichtstelle Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt.                                                                                                                                                                                             
Auskünfte zum Bodenrichtwert und Grundstück erhalten Sie kostenfrei unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de (Portal BORIS – BW; Grundsteuer).

Gerne erteilt Ihnen auch der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an.

Sollten Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigen, erreichen Sie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses während der Öffnungszeiten von Montag - Freitag von 8 - 12 Uhr und Donnerstag von 13.30 - 17.30 Uhr, unter folgenden Kontaktdaten Mail: grundsteuerreform(at)eppingen.de oder Tel. 07262/920-1254.