Jagdscheine

Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung. Zuständig für die Jägerprüfung: Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
 

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.

Ansprechpartner

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Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

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