Kinderreisepass

Sie müssen den Kinderreisepass  persönlich  beantragen. Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Ansprechpartner

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Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

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