Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- die Ausübung von Straßenkunst
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Zuständiges Amt
Anschrift
Marktstraße 2
74193 Schwaigern
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Telefon:
07138 2120
Fax:
07138 2114
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