Wohnungsgeberformular

Zieht jemand ein oder aus, kann er dies nicht einfach nur dem zuständigen Einwohnermeldeamt melden, sondern benötigt dafür eine Bescheinigung vom Vermieter. Der Vermieter ist verpflichtet eine solche Vermieterbescheinigung auszustellen.

Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.
(Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung zur Benutzung überlässt.)
Sie müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung).

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

Telefon: 07138 2125
Fax: 07138 2114
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Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Marktstraße 2
74193 Schwaigern
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