Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden

Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes des Landes im Herbst 2020 und dem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes wird Klimaschutz immer mehr zur kommunalen Pflichtaufgabe.

Die Umsetzung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene ist dabei ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Am 8. Juli 2020 hat das Land, vertreten durch das Umweltministerium, zusammen mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände den dritten Klimaschutzpakt für die Jahre 2020 und 2021 unterzeichnet. Kommunen, die die unterstützende Erklärung unterzeichnen, erhalten im Rahmen der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und Klimapass eine erhöhte Förderquote.

In Schwaigern wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Maßnahmen konkret auf den Weg gebracht. Hier sind beispielsweise zu nennen:

  • Anschluss städtischer Gebäude an die Naturwärme GmbH
  • Nutzung der Dachflächen städt. Gebäude für PV-Anlagen
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
  • Förderung der E-Mobilität durch Ausbau der Ladeinfrastruktur
  • das Leasing von 2 E-Fahrzeugen als Dienstwagen
  • Einstellung eines Klimaschutzmanagers

Die Stadt Schwaigern möchte den wachsenden Aufgaben und zunehmenden Verschärfungen nicht nur zusehen, sondern aktiv gestalten.

Das Gremium fasste mit 22 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung den folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der unterstützenden Erklärung (entsprechend der Anlage) zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu.