Interkommunaler Windpark Heuchelberg - Vorstellung des Projekts

Die Energiekrise hat gezeigt: Um Abhängigkeiten vom Ausland zu verringern, muss u.a. vor Ort mehr in erneuerbare Energien investiert werden, um eine klimaverträgliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Die gesellschaftlichen Aufgaben „Energiewende“ und „erfolgreiche Klimaschutzarbeit“ werden bei uns ernst genommen. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es hierzu zahlreiche Gesetze, Vorgaben und Ankündigungen. Wir sind uns bewusst, dass es ohne verstärkten Einsatz von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen vor Ort künftig nicht mehr gehen wird.

Im Bereich „Windkraft“ zeigt der Windatlas der LUBW für jede Kommune die Potentiale für Windkraftanlagen auf. Der Heuchelberg nimmt hierbei im westlichen Landkreis Heilbronn eine zentrale Position ein. Die vier im östlichen Bereich des Heuchelbergs betroffenen Kommunalverwaltungen Brackenheim, Leingarten, Nordheim und Schwaigern haben sich deshalb 2022 intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Unter den Gesichtspunkten Windkraftertrag, Eingriff in den Wald, verträgliche Anzahl von Anlagen, gesteuerte Bebauung, mögliche Erschließung, Ortsbild der angrenzenden Kommunen, Bürgerbeteiligung, Eigentumsverhältnisse und sichere Finanzierung hat man sich gemeinsam intensiv mit der Materie befasst und verschiedene Modelle verglichen. Da der Heuchelberg eine hohe Bedeutung für alle vier Kommunen hat, wird eine abgestimmte interkommunale Lösung mit Bürgerbeteiligung einer ökonomischen Maximalbebauung vorgezogen.

Mit Blick auf Bürgerbeteiligung hat das bereits seit Jahren praktizierte Modell „BürgerEnergie“ der ZEAG aus Heilbronn eindeutig die Nase vor allen Mitbewerbern. Dieses Modell lässt der Kommune und insofern die Bürgerschaft bzw. die Allgemeinheit über die Pacht- und Gewerbesteuererträge zum einen unmittelbar profitieren; zum anderen kann sich jede/r Bürger/in über eine „BürgerEnergiegenossenschaft“ dauerhaft an allen Anlagen der Gesellschaft beteiligen und an der Wertschöpfung aus dem Betrieb der Windenergieanlagen partizipieren. Die Standortkommune hat innerhalb der Betreibergesellschaft, unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung, Sonderrechte, die ihr eine weitgehende Kontrolle der Gesellschaft und damit die nachhaltige Absicherung der Ziele ermöglichen.

Die Gemeinderatsmitglieder aus Brackenheim, Leingarten, Nordheim und Schwaigern sowie der größte private Waldbesitzer in diesem Bereich haben sich im Rahmen einer gemeinsamen Klausur in Hardthausen am 28. Januar 2023 umfassend über die Erfahrungen der Gemeinde Hardthausen mit der Windenergienutzung im Interkommunalen Windpark „Harthäuser Wald“ und dem „BürgerEnergie-Modell“ zur Beteiligung der Kommunen und der Bürgerschaft informiert. Auch wurden vor Ort Windkraftanlagen, Infrastruktur sowie der Wald in Augenschein genommen.

Eine ausführliche Informationsveranstaltung für die Bevölkerung fand am 20.03.2023 statt. Ausführliche Unterlagen können Sie auf der städtischen Website im Bürgerinformationssystem einsehen. Sie finden die Beschlussvorlage sowie die vorgestellte Präsentation in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023 unter der Nummer GR 17/2023.